Tätigkeit

 

 

Immobilienunternehmen sind in Deutschland weit verbreitet, und fast jeder von uns hatte schon einmal im Zuge von Miete oder Kauf einer Immobilie Kontakt mit einem Immobilienunternehmen. Über 99% dieser Unternehmen beschäftigen sich mit der normalen Maklertätigkeit. Einige wenige entwickeln und vertreiben ihre eigenen Objekte. Wir als T&E Group haben uns mit unseren strategischen Partnern auf den An- und Verkauf von Immobilien aus Sondersituationen spezialisiert. Der T&E Group ist es gelungen, ein Netzwerk aus qualifizierten Spezialisten aufzubauen.

 


Was sind Sondersituationen ? 
Immobilien aus Sondersituationen (Forderungsaufkäufe, Zwangsversteigerungen, Insolvenzen, Zahlungsunfähigkeiten und Erbstreitigkeiten) werden fast immer außerhalb des regulären Marktes angeboten und erworben. Aufgrund der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Zeiten mit Rekordinflationen und den Auswirkungen der Pandemie explodiert dieser Bereich geradezu. Wie funktioniert dieser Markt? Nachfolgende Erklärungen werden Ihnen verdeutlichen, was Immobilien aus Sondersituationen so lukrativ macht.


 

Zwangsversteigerung

Eine Zwangsversteigerung ist eine spezielle Form eines Vollstreckungsverfahrens. Der Gläubiger - in den meisten Fällen ist das die Bank, über welche die Finanzierung abgeschlossen wurde - möchte über die Zwangsversteigerung die noch ausstehende Darlehenssumme durchsetzen. Das Verfahren wird durch das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG) geregelt und vom zuständigen Amtsgericht durchgeführt.
Dass die Immobilienfinanzierung nicht mehr bedient werden kann, ist nur ein Grund für eine Zwangsversteigerung. Weitere Gründe sind Ehescheidungen, bei denen sich die Partner nicht auf eine gemeinsame Lösung für die Immobilie einigen konnten. Auch Erbschaftsstreitigkeiten führen immer wieder zu Zwangsversteigerungen.


Wie läuft eine Zwangsversteigerung ab?
Eine Zwangsversteigerung findet meist im Amtsgericht des Bezirks statt, in dem sich die Immobilie befindet. Das Amtsgericht legt einen Versteigerungstermin fest, an dem die Immobilie versteigert wird. Die eigentliche Zwangsversteigerung teilt sich in vier Bereiche auf.

1. Die Bekanntmachung

Der Versteigerungstermin beginnt mit der Eröffnung. Hier werden alle wichtigen Eckdaten zur Immobilie vorgetragen, der Verkehrswert wird genannt und das Mindestgebot wird festgelegt. Die Bekanntmachung durch den Rechtspfleger dauert in der Regel 15 bis 30 Minuten.Das festgelegte Mindestgebot darf nicht unterschritten werden. Darin enthalten sind die Kosten für das Versteigerungsverfahren, auch Barwert genannt, und die möglicherweise zu übernehmenden Rechte, die mit einer Immobilie zusammenhängen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um rückständige Grundsteuern, die vom Voreigentümer nicht gezahlt wurden, oder andere Belastungen, die auf der Immobilie liegen


2. Die Bieterzeit
Auf die Eröffnung folgt die Bieterstunde, die allerdings schon nach 30 bis 45 Minuten vorbei sein kann. In dieser Zeit können alle Interessenten ihre Gebote abgeben. Bieten darf jedoch nur, wer nachweisen kann, dass er über die finanziellen Mittel für einen Kauf verfügt. Dies bedeutet, dass bereits vor dem Termin dem Rechtspfleger eine Bankbürgschaft oder eine Überweisung in Höhe von 10 % des Verkehrswerts der Immobilie vorliegt. Ist die Bieterzeit abgelaufen, wird das höchste Gebot dreimal wiederholt: Findet sich niemand, der mehr bietet, wird das Gebot angenommen und die Bieterzeit abgeschlossen.

3. Die Verhandlung

Sind alle Gebote abgegeben, beginnt die nächste Phase der Zwangsversteigerung: die Verhandlung über den Zuschlag. Den bekommt nicht einfach das höchste Gebot, denn hier sind gesetzliche Regeln zu beachten. Beim ersten Zwangsversteigerungstermin wird der Zuschlag nur verbindlich erteilt, wenn das höchste Gebot bei mindestens 7/10 des Verkehrswertes der Immobilie inklusive der dazugehörenden Rechte liegt. Ist die Verhandlung abgeschlossen und der Zuschlag erteilt, ist die Zwangsversteigerung beendet. Werden diese Regeln allerdings unterschritten bzw. die 7/10 Grenze nicht erreicht, wird innerhalb der nächsten 6 Monate ein zweiter Termin für die Zwangsversteigerung angesetzt, bei dem diese Grenzen nicht mehr gelten. Sie könnten dann also theoretisch die Immobilie unter der Grenze von 50 % des Verkehrswertes ersteigern.

 

4. Der Verteilungstermin
Der Verteilungstermin wird vom Amtsgericht nach einer erfolgreichen Zwangsversteigerung festgelegt. Er findet in der Regel 6 bis 8 Wochen nach dem Versteigerungstermin statt. Anschließend erfolgt der Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch.

Was passiert nach der Zwangsversteigerung?
Nach erteiltem Zuschlag gilt man als neuer Eigentümer der Immobilie und ist verpflichtet, alle nötigen Versicherung sofort abzuschließen. Da der Verteilungstermin jedoch erst 1 bis 2 Monate später stattfindet, können Sie bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht frei über die Immobilie verfügen. Dies ist erst nach dem Verteilungstermin und der Grundbucheintragung möglich. Um das Verfahren zu beschleunigen, sollten Sie deshalb möglichst umgehend die Grunderwerbsteuer an das Finanzamt überweisen und die Zuschlagsgebühr an das Gericht zahlen.

Welche Kosten fallen nach der Zwangsversteigerung an?

Bei einer Immobilie aus einer Zwangsversteigerung spart man an den Kaufnebenkosten. So fallen weder Maklergebühren noch Notarkosten an. Zahlen müssen Sie dagegen Gebühren für die Versteigerung. Zusätzlich verlangt das Gericht für die Zeit zwischen dem Versteigerungstermin und der Zahlung des Gebotes Zinsen in Höhe von 4 %. Die Zinsen müssen auf den Verkehrswert der zwangsversteigerten Immobilie abzüglich der Sicherheitsleistung gezahlt werden. Die Verzinsung entfällt in dem Moment, in dem Sie die Kaufsumme überweisen. Je eher dies also geschieht, desto geringer sind Ihre Zinskosten. Zwangsversteigerungen sind, wie Sie anhand der geschilderten Verfahrensweise, feststellen, zwar sehr lukrativ, aber nicht für dem „normalen Käufer“ geeignet. Um hier lukrativ Immobilien zu erwerben, bedarf es einer entsprechenden Fachkompetenz und den notwendigen Eigenkapital. Die T&E Group mit Ihrem Partner verfügen über alle Voraussetzungen, um erfolgreich in diesem Marktsegment tätig zu sein.


 



Bild von Siegfried Poepperl aus Unsplash






















Forderungsaufkauf

Banken haben kein Interesse an derartigen Zwangsversteigerungen. Sie sind viel mehr daran interessiert, sogenannte "Problemimmobilien" zeitnah aus Ihrem Bestand zu entfernen. Bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners sind Banken verpflichtet, gesetzliche Verfahrensschritte einzuhalten, die sehr zeit- und kostenaufwendig sind. Mahnung der ausstehenden Zahlungen, Kündigung des Darlehens- Hypothekenvertrages, Einleitung eines ordentlichen Mahnverfahrens, Beauftragung eines Wertgutachtens, Einreichung zur Zwangsversteigerung. Diese einzuhaltende Abfolge der einzelnen Maßnahmen dauert nicht selten 10-18 Monate, bevor der erste Termin zur Zwangsversteigerung angesetzt wird. Zudem muss dann noch die gesetzlichen Minimumquoten vom 7/10 des Gutachterwertes im ersten Termin eingehalten werden. Denn wie unter dem Punkt: Zwangsversteigerung bereits erklärt, liegt erst ab der zweiten Terminierung in der Entscheidung der Bank für welchen Preis die Immobilie veräußert wird. Und hier macht die Bank dann i.d.R. hohe Verluste, da Sie auch die gesamten Kosten der Zwangsversteigerung inkl. Gutachten etc. trägt. Daher sind Banken sehr dran interessiert, derartige Immobilien über den Verkauf der Forderung aus ihren Büchern zu bekommen.


Wir als T&E Group und unsere Partner verfügen über ein hervorragendes Netzwerk zu allen großen Banken und Verwertern in Deutschland und stehen im ständigen Austausch mit den entsprechenden Abteilungen. Dieses sichert uns einen Zugriff auf ein Portfolio aus hoch interessanten Immobilien.

An den obenstehenden Erläuterungen erkennt man schnell, warum wir uns als T&E Group auf Immobilien aus Sondersituationen spezialisiert haben und dem deutschen Markt 5.5 Millionen Aktien zu je 1,00 US-Dollar (0,90€) zur Verfügung stellen.

Bild von Bethany Opler aus Unsplash